Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Rheinberg, 05.05.2025

Wichtiger Hinweis: Liebe Nutzerinnen und Nutzer unseres Dienstes, bitte lesen Sie sich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für einen Vertragsabschluss über eines unserer Produkte gelten, sorgfältig durch.

Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen neben allgemeinen Bestimmungen (A.) auch besondere Bestimmungen enthalten, je nachdem ob Sie sich für unsere Leistungen im Bereich der individuellen Webentwicklung (B.), oder unsere DevOps (C.) entschieden haben.

 

Gliederung

  • A. Allgemeine Bestimmungen
    • § 1 Geltungsbereich
    • § 2 Vertragsschluss – allgemein
    • § 3 Gegenstand des Vertrages (Besondere Bestimmungen), nicht vertraglich zugesicherte Leistungen
    • § 4 Bezahlung, Währung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    • § 5 Anfahrt und Übernachtungen
    • § 6 Widerruf
    • § 7 Rechte des geistigen Eigentums
    • § 8 Haftung
    • § 9 Datenschutzhinweis
    • § 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • B. Besondere Bestimmungen – Klauseln für die Bestellung von (individuellen) Web- und Softwareleistungen
    • § 1 Gegenstand und Inhalt des Vertrages
    • § 2 Vertragsschluss
    • § 3 Preise
    • § 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers
    • § 5 Änderungen des Vertragsgegenstandes
    • § 6 Rechtsübertragung hinsichtlich der Erstellung und Überlassung von Individual-Software
    • § 7 Rechtsübertragung hinsichtlich der Überlassung von Standardsoftware
    • § 8 Gewährleistung
    • § 9 Besondere Bestimmungen zum Widerruf – Ausschluss des Widerrufsrechts
  • C. Besondere Bestimmungen – Klauseln für Leistungsbereich „DevOps“
    • § 1 Gegenstand und Inhalt des Vertrages
    • § 2 Preise
    • § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
    • § 4 Gewährleistung

 

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über auf unserer Webseite (https://www.mceikens.de) präsentierten Leistungen geschlossenen Verträge zwischen uns,

MCEikens
Eike Henrik Drost
Innenwall 81, 47495 Rheinberg
USt-IdNr.: DE359700943
E-Mail Adresse: dialog@mceikens.de
Telefonnummer: +49 (0)1708593632
Webseite: https://www.mceikens.de (im folgenden Webseite)

und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Konkrete Hinweise zum Vertragsschluss finden Sie jeweils in den besonderen Bestimmungen in § 2.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(3) Sie als Nutzer sind für die Angabe akkurater, aktueller und kompletter Informationen in Verbindung mit der Nutzerregistrierung und der Nutzung dieser Webseite verantwortlich. Jegliche absichtliche Falschangabe bei der Eingabe der personenbezogenen Informationen kann zur Unwirksamkeit etwaiger Vereinbarungen führen.

§ 3 Gegenstand des Vertrages (Besondere Bestimmungen), nicht vertraglich zugesicherte Leistungen

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Verpflichtung zur Ausführung einer der in den besonderen Bestimmungen (s.u.) näher beschriebenen Dienste. Dabei kann es sich je nach Ausgestaltung um einen Dienst- Werk- oder Mietvertrag handeln.

(2) Sollten im Verlauf der Bereitstellung oder Erbringung der Leistung weitere Aufgaben anfallen, sprechen wir dies mit Ihnen als Kunden rechtzeitig ab und machen Ihnen ein Angebot für die entsprechende Leistung.

(3) Entsprechende Leistungen können sein:

a) Konvertierung von Dokumenten

b) Digitalisierung von Dokumenten

c) Aufbereitung von Dokumenten

 

§ 4 Bezahlung, Währung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Bezahlung: Die Bezahlung unserer Dienste kann durch Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats, per Überweisung oder durch den Zahlungsdienstleister Paypal erfolgen.

(2) Währung: Die Währung für die Bezahlung unserer Dienste ist Euro (€).

(3) Aufrechnung: Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder aus demselben in § 1 erwähnten Vertrag herrühren.

(4) Zurückbehaltungsrecht Sie dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben in § 2 erwähnten Vertrag herrührt.

§ 5 Anfahrt und Übernachtungen

(1) Falls für die Erbringung unserer Leistung ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, stellen wir unseren Kunden die im Zusammenhang damit anfallenden Kosten in Rechnung.

(2) Wir berechnen pauschal 30 Cent pro Kilometer sowie eine Tagespauschale von 150 Euro für Übernachtungskosten und sonstige Spesen. Die Kosten werden unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit getroffen.

§ 6 Widerruf

(1) Widerrufsbelehrung Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

(2) Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde (zu Vertragsschluss s. § 2).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MCEikens, Eike Henrik Drost, Innenwall 81, 47495 Rheinberg, E-Mail-Adresse: dialog@mceikens.de, Telefonnummer: +49 (0) 1708593632) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3) Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(4) Ausschluss des Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht kann unter Umständen ausgeschlossen sein. Das hängt von dem Vertragstyp, für den Sie sich entschieden haben. Näheres hierzu können Sie demnach den besonderen Bestimmungen entnehmen.

(5) Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– MCEikens, Eike Henrik Drost, Innenwall 81, 47495 Rheinberg

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Vertragsschluss am

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 7 Rechte des geistigen Eigentums

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unserem Katalog veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(4) Die Abschnitte zur Gewährleistung in den besonderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutzhinweis

Wir versichern Ihnen, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des BDSG 2017, erfolgt. Näheres entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Hinweisen zum Datenschutz.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Rheinberg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

B. Besondere Bestimmungen – Klauseln für die Bestellung von (individuellen) Web- und Softwareleistungen

§ 1 Gegenstand und Inhalt des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Überlassung individuell auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichteter Software auf Basis von Programmiersprache (bzw. Applikationen, „PHP“) nach werkvertraglichen Regelungen und die Überlassung allgemein entwickelter Software (Content Management Systeme) nach kaufvertraglichen Regelungen. Vom Vertrag umfasst sind die Lieferung der Benutzungsanleitung (falls die Software für „Bediener“ erstellt wird), des Quellcodes, der Dokumentation und weiterer Unterlagen entsprechend der vom Besteller geforderten Funktionalitäten (Produktbeschreibung). Außerdem ist die Übertragung der in § beschriebenen Nutzungsrechte umfasst.

(2) Sowohl im Rahmen der individuellen Softwareerstellung und -überlassung als auch innerhalb der Entwicklung von Content Management Systemen werden zunächst detaillierte Konzepte und Ideen mit den Kunden entwickelt. Im Anschluss werden erste Entwürfe erarbeitet. Diese werden dem Kunden vorgelegt. Der Kunde kann sodann entscheiden, ob er die Entwürfe annimmt oder Verbesserungen an ihnen vornehmen lassen möchte. Die finalen Entwürfe werden in einem Pflichtenheft festgehalten.

(3) Das Pflichtenheft wird zusammen mit dem Kunden erstellt und hat alle zur Erstellung der Software erforderlichen Informationen zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.

(4) Bei Abnahme des Konzepts durch den Kunden und Fertigstellung des Pflichtenhefts verpflichten wir uns, die Software entsprechend der vom Kunden geforderten und im Pflichtenheft festgelegten Funktionalitäten herzustellen.

(5) Zunächst erstellen wir eine Basisversion der Software. Die Basisversion enthält wesentliche Funktionsmerkmale der Software, insbesondere die Grundfunktionalitäten.

(6) Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe erstellen wir die Endversion. Hierzu kann der Kunde die Software über unsere Versionsverwaltung GitLab herunterladen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten sowie den Lizenzschlüssel für die vertragsgemäße Nutzung der Software teilen wir dem Kunden bei Vertragsschluss mit.

(7) Nach Erstellung und Überlassung der Software erhält der Kunde von uns eine Dokumentation der im Zusammenhang mit der Erstellung getätigten Leistungen.

(8) Vom Vertrag umfasst ist weiterhin eine Schulung, im Rahmen derer eine Einweisung in die Funktionsweisen der Software stattfindet. Die Dauer der Schulung variiert in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der Software. In der Regel wird hierfür ein Tag veranschlagt. Weitere Schulungen können kostenpflichtig dazu gebucht werden.

§ 2 Vertragsschluss – allgemein

(1) Die Präsentation von Leistungen auf unserer Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Individuelle Wünsche an die Gestaltung der Web- und Softwareprodukte werden innerhalb eines kostenfreien, ca. einstündigen Erstgesprächs mit einem Mitarbeiter von MCEikens sondiert.

(3) Konkrete Anforderungen an die Web- und Softwareprodukte werden im Rahmen einer weiteren, jedoch kostenpflichtigen, Analyse ermittelt. Zum Ende des Erstgesprächs, das telefonisch oder per Mail erfolgt, wird eine klare und eindeutige Erklärung des Kunden erwartet, mit der er uns mit der folgenden Analyse beauftragt. Die Erklärung des Kunden muss schriftlich erfolgen. Dazu genügt die Absendung einer entsprechenden Mail an dialog@mceikens.de.

(4) Nach abgeschlossener Analyse wird ein darauf abgestimmtes rechtsverbindliches Angebot erstellt, in dem die schätzungsweise für die Erstellung und Überlassung der Web- und Softwareprodukte benötigten Stunden festgehalten werden. Die Annahme dieses Angebots erfolgt vom Kunden mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung. Auch sofern Änderungen an den erarbeiteten Entwürfen erwünscht sind, ist zunächst eine Annahme des Angebots erforderlich.

§ 3 Preise

(1) Die Vergütung erfolgt stundenweise. Wir verrechnen Stunden erst ab einer verstrichenen Zeit von 15 Minuten.

(2) Der Anspruch auf Zahlung der Festpreisvergütung entsteht mit Abnahme des Entwicklungsergebnisses durch den Auftraggeber und wird nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen erfolgen nicht.

(3) Für die Entwicklung von Software berechnen wir 100 Euro pro Stunde. Für Einrichtung von Web- und Softwareleistungen veranschlagen wir 100 Euro pro Stunde. Für Schulungen im Anschluss setzen wir 100 Euro pro Stunde an.

(4) Die vorbereitenden Analyse-Leistungen werden ebenfalls stundenweise verrechnet und werden mit einem Stundensatz von 100 Euro berechnet.

(5) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. einer ggf. anfallenden gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Bestellers

(1) Die individuelle Software wird entsprechend den besonderen Anforderungen des Kunden vom Anbieter erstellt. Der Kunde stellt für die individuelle Softwareerstellung zur Unterstützung der erforderlichen Arbeiten ein eigenes Projektteam in einem zeitlich und qualitativ angemessenen Umfang zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat uns insbesondere die zur ordnungsgemäßen Herstellung des Entwicklungsergebnisses notwendigen Informationen und Daten, die aus seiner Sphäre stammen, rechtzeitig zur Verfügung stellen.

(3) Soweit erforderlich hat der Kunde uns und unseren Mitarbeitern zu seinen Geschäftszeiten angemessen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu ermöglichen.

(4) Erbringt der Kunde vereinbarte Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich etwaig vereinbarte Liefer- und Leistungstermine entsprechend. Ansprüche und Rechte des Entwicklers wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Mitwirkungsleistungen bleiben unberührt.

§ 5 Änderungen des Vertragsgegenstandes

(1) Wir können vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. 

(2) Wir behalten uns insbesondere vor, die verwendeten Techniken entsprechend dem derzeitigen Stand anzupassen und einzusetzen. Für die Umsetzung der Websystem auf Basis von Content Management Systemen verwenden wir, die zur Erstellung des Angebots aktuelle Version des jeweiligen Content Management Systems.

(3) Bis zur Abnahme der Software kann der Kunde jederzeit schriftlich Änderungen der Anforderungen an die Software vorschlagen. Die von uns sodann erstellten Änderungsvorschläge sind gesondert abzunehmen.

(4) Für Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Soweit sie nicht gem. Abs. 1 bzw. Abs. 2 erforderlich sind, bedürfen Änderungen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Ansonsten bedürfen Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen der Schriftform. In jedem Falle erfolgt eine Information des Kunden über bevorstehende Änderungen des Vertragsgegenstandes.

§ 6 Rechtsübertragung hinsichtlich der Erstellung und Überlassung von Individual-Software

Mit Abnahme der Software erhält der Kunde hinsichtlich der Erstellung von Individual-Software unwiderruflich das ausschließliche, dauerhafte, weltweite und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung, Änderung und sonstigen Umarbeitung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Verwertung der Software für derzeit noch unbekannte Nutzungsarten.

§ 7 Rechtsübertragung hinsichtlich der Überlassung von Standardsoftware

(1) Mit Abnahme der Software erhält der Kunde das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software in dem in diesem Vertrag geregelten Umfang zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software installieren, in den Arbeitsspeicher laden und bestimmungsgemäß verwenden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, eine zur Gewährleistung der künftigen Nutzung erforderliche Sicherungskopie zu erstellen; er hat diese als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtsvermerk anzubringen. Der Kunde ist schließlich berechtigt, die Software ausschließlich unter den Voraussetzungen von § 69e UrhG zu vervielfältigen und zu dekompilieren.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, unterzulizenzieren, drahtgebunden oder drahtlos wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten in anderer Weise zur Verfügung zu stellen. Nicht Dritte in diesem Sinn sind Angestellte im Geschäftsbetrieb des Kunden und Personen, die der Kunde einsetzt, um die bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, einem Dritten unter Beachtung des Umfangs der hiesigen Rechteeinräumung die erworbene Kopie der Software einschließlich der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Nutzung der Software bei Vertragsschluss vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien der Software zu löschen, es sei denn, er ist zur längeren Aufbewahrung verpflichtet. Der Verkäufer kann von dem Verkäufer Auskunft über die Durchführung der nach dem vorstehenden Satz durchzuführenden Maßnahmen verlangen.

(5) Überschreitet der Kunde die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ohne unsere vorherige Zustimmung, können wir den auf die überschreitende Nutzung entfallenden Betrag gemäß unserer Preisliste verlangen. Außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Allgemeines: Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht. Wir haften daher für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt

(2) Die Software wird so erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.

(3) Gefahrübergang: Mit Abnahme geht die Preisgefahr auf den Kunden über.

(4) Abnahme: Nach Fertigstellung der Software ist diese vom Kunden innerhalb von zwei Wochen abzunehmen. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, vorausgesetzt machen dies geltend und sagen binnen drei Tagen die Mängelbeseitigung zu. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von uns gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

(5) Verspätungen: Angaben darüber, wie lange die Entwicklung voraussichtlich dauert, sind nicht verbindlich. Sollte die Entwicklung der Software länger dauern als ursprünglich veranschlagt, setzten wir uns mit dem Kunden in Verbindung und teilen ihm dies mit.

§ 9 Besondere Bestimmungen zum Widerruf – Ausschluss des Widerrufsrechts

Da es sich bei dem Gegenstand des Vertrages um die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten handelt, erlischt gemäß § 356 Abs. 5 das Widerrufsrecht mit der Ausführung des Vertrages. Das heißt, ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Möglichkeit haben, das Videomaterial downzuloaden, erlischt Ihr Widerrufsrecht. Die Möglichkeit die Digitalen Medien zu downloaden bestehen bis zu 6 Monate.

C. Besondere Bestimmungen – Klauseln für Leistungsbereich „DevOps“

§ 1 Gegenstand und Inhalt des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung, Einrichtung und Wartung von Servernetzwerken und Server Systemen (Werkvertrag). Umfasst der Vertrag die Wartung von Servernetzwerken, werden wir während der Laufzeit des Vertrages aufgetretene Mängel beseitigen.

(2) Dazu richten wir Orchestierungssysteme, wie Kubernetes und Docker, sowie klassische Serversoftwares wie etwa Webserver ein.

(3) Die Systeme werden ausschließlich auf dem Betriebssystem Linux betriebenen Servern installiert, gepflegt und gewartet. Das heißt, dass die Leistungsvornahme nicht bei auf Windows betriebenen Servern erfolgen kann.

(4) Erstellung, Einrichtung und Wartung von Servernetzwerken und Server Systemen erfolgt im Interesse des Kunden, das vorher ermittelt wird.

(5) Eine Übertragung unserer Pflichten auf Dritte oder die Beauftragung von Subunternehmern Auftragnehmer ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zulässig. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden.

§ 2 Preise

(1) Die Vergütung erfolgt stundenweise oder als Pauschale. Wir verrechnen Stunden erst ab einer verstrichenen Zeit von 15 Minuten.

(2) Der Anspruch auf Zahlung der Festpreisvergütung entsteht mit Abnahme des Entwicklungsergebnisses durch den Auftraggeber und wird nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen erfolgen nicht.

(3) Für die Entwicklung von Software berechnen wir 120 Euro pro Stunde. Für Einrichtung von Web- und Softwareleistungen veranschlagen wir 110 Euro pro Stunde. Für Schulungen im Anschluss setzen wir 100 Euro pro Stunde an.

(4) Die vorbereitenden Analyse-Leistungen werden ebenfalls stundenweise verrechnet.

(5) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. einer ggf. anfallenden gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss uns zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten Zutritt zu allen Räumlichkeiten gewähren, deren Betreten für die Leistungserbringung erforderlich ist. Tut er dies nicht, kann eine Leistungserbringung nicht stattfinden.

§ 4 Gewährleistung

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht. Wir haften daher für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt

(2) Der Kunde hat die Umsetzung seines Auftrages unverzüglich und sorgfältig zu überprüfen. Stellt er Abweichungen von dem uns zuvor erteilten Auftrag fest, so hat er sie uns unverzüglich mitzuteilen. Die Umsetzung Ihres Auftrages gilt als genehmigt, wenn der Kunde Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb zwei Werktage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel erkennbar war, meldet. Die Abweichungen müssen präzise und detailliert beschrieben werden.

(3) Sie können uns Mängel melden, indem Sie uns per E-Mail dialog@mceikens.de oder Telefon +49 (0) 1708593632 kontaktieren.